Staatsgeheimnisse, Landesverrat & Journalisten

Journalisten veröffentlichen, im Wortlaut, als Verschlusssache – Vertraulich eingestufte Papiere des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dass diese Papiere öffentlich werden, führt zu Ermittlungen – auch gegen die Journalisten, mit dem Vorwurf des Landesverrats. Was in Deutschland seit der Spiegel-Affäre 1963 1962 zumindest ungewöhnlich ist. Der Fall schlägt politisch und in der Öffentlichkeit hohe Wellen, zumindest (Stand 6. August 2015) der Generalbundesanwalt Harald Range wird gefeuert.

Die Abläufe und die politische Debatte werden in so ziemlich allen deutschen Medien thematisiert; das will ich hier nicht doppeln. Aber das Thema Umgang mit sicherheits-sensiblem Material beschäftigt auch viele Leser meines verteidigungspolitischen Blogs http://augengeradeaus.net/ – allerdings ist die recht grundsätzliche Debatte über Journalismus und den Umgang mit so genannten Geheimpapieren dort nicht gut aufgehoben.

Deshalb hier die Möglichkeit, weiter darüber zu diskutieren. Mit der Bitte, die bei Augen geradeaus! und auch sonst generell gilt: Sachlich bleiben. Und nicht Emotionen über Fakten zu stellen (nur als ein Beispiel: die Papiere, um die es geht, waren als VS-Vertraulich eingestuft, nicht als VS-Geheim – der auch schon erhobene Vorwurf, schon aus der Einstufung sei doch klar gewesen, wie geheim das alles war, geht deshalb daneben).

(Ich bemühe mich, Kommentare zeitnah freizuschalten. Bitte aber auch um Verständnis dafür, dass ich bei diesem Sommerwetter auch mal im Biergarten sitze und nicht nur am Rechner.)

(Foto: Solidaritätsdemonstration für Markus Beckedahl, r., und Andre Meister am 1. August 2015 in Berlin – Markus Winkler unter CC-BY-Lizenz)

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Über wiegold

Thomas Wiegold
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115 Antworten zu Staatsgeheimnisse, Landesverrat & Journalisten

  1. wiegold schreibt:

    Sehr geehrter Herr Schommer,

    dass Sie netzpolitik.org nicht mögen, ist Ihr gutes Recht – und das haben Sie ja schon in einem früheren Kommentar mehr als deutlich gemacht.
    Gegen wen Sie jetzt zu Felde ziehen, ist eigentlich nicht so ganz klar – zumal Sie die „schwarzen Schafe unter den freien Journalisten“ nennen, komischerweise nicht die Publikationen. Sollten Sie wiederum netzpolitik.org damit meinen, ist das ein etwas überzogenes Nachtreten, das sich auch sachlich nicht erschließt. (Dass Sie das gesetzeswidrige Vorgehen von ‚Bild‘ im ISIS-Prozess nicht mit Ihren Worten meinen, habe ich jetzt verstanden.)

  2. Sehr geehrter Herr Wiegold,
    danke für die rasche Antwort. Den Schuh „Nachtreten“ zieh ich mir nicht an. Den haben sich übriges die „Journalisten“ von netzpolitik heute vormittag schon übergestülpt.

  3. BlueLagoon schreibt:

    So, nun sind also die Ermittlungen des GBA wegen des „Verdachts des Landesverrats“ eingestellt worden.

    Ein Sieg der Demokratie ?

    Eine Niederlage für den Rechtsstaat ?

    Oder was ?

    Schön, daß man(n) im Netz alles wiederfinden kann – so auch einen Artikel, der mir gerade wieder in die Hände fiel – und in dem es um genau DIESEN GBA geht, der nun gefeuert wurde.

    Und schön, daß man(n) immer so argumentieren kann, wie es gerade opportun scheint:

    „Der Generalbundesanwalt, der zum Jagen getragen werden musste
    Wolfgang Neskovic 10.06.2014
    Ein Kommentar von Wolfgang Neskovic zu den Ermittlungen in der NSA-Affäre“

  4. BlueLagoon schreibt:

    Bin mir nicht sicher:

    Handelt es sich um DIESEN Herrn Neskovic, über den bei Wikipedia zu finden ist:

    „Wolfgang-Dragi Willi Nešković (* 3. Juni 1948 in Lübeck) ist ein parteiloser deutscher Politiker und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof. Er war Mitglied in der SPD, den Grünen und saß für die Linke im Bundestag. Sieben Jahre lang war er im Parlamentarischen Kontrollgremium, das die Aktivitäten des Geheimdienstes kontrollieren sollte und war im BND-Untersuchungsausschuss, der sich mit den Verwicklungen Deutschlands und des US-Geheimdienstes befasste. Nach seinem Austritt aus der Linksfraktion im Dezember 2012 war er bis 2013 der einzige fraktionslose Abgeordnete im 17. Deutschen Bundestag. 2015 übernahm er die Herausgeberschaft der deutschen Ausgabe des CIA-Folterberichts.

    Bekannt wurde Nešković durch seine Bemühungen im Bereich der Legalisierung von Cannabis. Seine Vorlage[2] im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle führte 1994 zu dem Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts,[3] mit dem die Strafbarkeit des Besitzes geringer Mengen zum Eigenverbrauch im Regelfall als verfassungsrechtlich unverhältnismäßig eingestuft wurde.

    2001 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt, obwohl ihn der Präsidialrat des Gerichts als „fachlich nicht geeignet“ eingestuft hatte, da er nie auf eigenen Wunsch zur Erprobung
    an einem Oberlandesgericht abgeordnet worden war. “

    ?

  5. Nikom schreibt:

    Genau um diesen handelt es sich. Bei der letzten Bundestagswahl war er unabhängiger Einzelkandidat und wurde, leider, nicht gewählt. Unabhängige Persönlichkeiten, die sich auch keiner Parteiräson beugen, sind halt nicht mehr gefragt.

  6. Mufflon schreibt:

    So wurde nun also ein Ermittlungsverfahren von der Politik abgewürgt, weil es unpopulär war. Da kann man nur noch den Kopf schütteln.
    Der Einwand, das Ermittlungen gemäß §64 hier überzogen gewesen waren und wohl §65 sinnvoller gewesen wäre, erscheint mir sinnvoll. Dennoch sollte sich die Politik aus laufenden Ermittlungsverfahren gefälligst raushalten! Und zwar unabhängig davon, um wen es geht und wo die persönlichen Sympathien liegen mögen. Wer einer Straftat verdächtigt wird, gegen den muss ermittelt werden können, gute Absichten und Sympathien der Bevölkerung hin oder her.

  7. BlueLagoon schreibt:

    Naja …

    Wenn ein BUNDESRICHTER schreibt „Gerade dann, wenn die wichtigsten politischen Akteure (Kanzlerin, Bundesregierung und Mehrheitsfraktionen im Bundestag) bei der Aufklärung auf die Bremse treten und den Rückwärtsgang einlegen, muss der Generalbundesanwalt als Vertreter des Rechts ein Zeichen setzen und mit den Mitteln des Rechts bedingungslos für die Einhaltung des Rechts streiten. Stattdessen lässt er keinen entschlossenen Aufklärungswillen erkennen und vermittelt den Eindruck, man müsste ihn zum Jagen tragen.“ und das mit der aktuellen Situation vergleicht, muß man(n) sich schon die eine oder andere Frage stellen …

  8. SER schreibt:

    Wenn die Politik Einfluß nimmt auf die Arbeit der Justiz dann ist das ein Skandal und keine Kleinlichkeit ! Das wäre wie die Untersagung eines Verteidigers für den Angeklagten weil der Angeklagte nicht in ein bestimmtes Bild passt !
    Der Schritt weg von Demokratie und Rechtstaatlichkeit ist dann nur noch ein äußerst kleiner, und das möchte niemand wirklich … Würde sich das demokratsiche Diktatur nennen ???

  9. BlueLagoon schreibt:

    @ SER:

    Sorry, da unterliegen Sie offenbar dem selben Irrtum wie ich auch:

    Ich mußte durch diese „Affäre“ auch erst lernen, daß die Staatsanwälte offenbar tatsächlich weisungsgebunden sind – anders als Richter.

    D.h. der Justizminister HAT nijcht nur, er DURFTE sogar Einfluss auf den GBA nehmen.

    Daß das so ist, ist m.E. der eigentliche Skandal.

    Der, der gerade ( zufällig ) Justizminister in Land oder Bund ist, darf dem Staatsanwalt sagen, wo es ermittlungstechnisch lang geht – und je nach politischer Couleur ist das nun mal so, mal so.
    Bei der DDR hätte ich es verstanden und sofort geglaubt …

  10. Georg schreibt:

    Aber man muss mal die Aufgabe eines Staatsanwaltes sehen. Er soll Ermittlungen in einem Verdachtsfall leiten im Auftrag des Staates. Die Interpretation von Gesetzen gehört auch zur Rechtspflege. Also muss er weisungsgebunden aufgrund der zuständigen Exekutive handeln, denn zu dieser gehört er schließlich.
    Wenn bereits in einem Verdachtsfall ohne Anzeige ermittelt werden soll, hat ja der Gesetzgeber die Möglichkeit ein Offizialdelikt bei einem Straftatbestand gesetzlich zu verankern. Das Gericht und damit die Judikative hat ja dann die Möglichkeit aufgrund der Anklageschrift, der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschalt eine Anklage zu erheben oder abzulehnen.
    Der Vorwurf an den Anzeigenersteller, dem Verfassungsschutzpräsidenten, ist ja bewusst eine Nummer zu hoch eingestiegen zu sein, um Ermittlungswerkzeuge die für schwerste Kriminalfälle vorgesehen sind, anwenden zu können. Hier muss man doch den Ansatz setzen und fragen ob mit der Anzeige bereits der Versuch einer Rechtsbeugung stattgefunden hat und der zuständige Justizminister seinen Generalbundesanwalt gebremst hat, weil er die Interpretation des Verfassungsschutzpräsident der entsprechenden Gesetze nicht mittragen wollte – entgegen dem nicht zuständigen Innenminister.

  11. Besorgter Bürger schreibt:

    GBA Range zeichnete sich durch eine – gelinde gesagt – sehr selektive Wahrnehmung und Durchführung seiner Arbeit aus. Einerseits waren die Snowden-Enthüllungen für ihn kein hinreichender Anfangsverdacht, um gegen die gegen deutsche Interessen gerichtete Tätigkeit der NSA in Deutschland zu ermitteln. Der Spiegel hatte bereits Ende der 80er unter dem Titel „Freund hört mit“ darüber berichtet. Mit den Begründungen für sein Nichthandeln wie „Die Amerikaner kooperieren nicht ..“ (was hat er auch anderes erwartet?) oder „Es gibt keine Beweise dafür, daß …, um Ermittlungen aufzunehmen“ (ist das Sammeln von Beweisen nicht zuerst mal das Ziel eines Ermittlungsverfahrens?) hat er sich in der Öffentlichkeit endgültig lächerlich gemacht.
    Der Ermittlungseifer des GBA hielt sich offensichtlich auch in sehr engen Grenzen, als die ersten Brandsätze in Unterkünfte für Asylbewerber geflogen sind. Handelt es sich hier nicht um schwere Straftaten, die die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinrächtigen? Oder ist das erst dann gegeben, wenn wie anno 93 in Mölln Menschen verbrennen?

    Andererseits ist er offenbar allzu eifrig auf die Strafanzeige des BfV-Chefs angesprungen, von der er als Top-Jurist, der er sicherlich ist, hätte wissen müssen, daß die auf sehr tönernen Füßen steht und daß sich schon mal einige Leute mit der Landesverrats-Keule sehr blutige Nasen geholt haben. Klar, das war eine andere Zeit, wo die deutsche Justiz und Sicherheitsbehörden noch mit NSDAP-, SS- und RSHA-Kadern durchsetzt war. Man sieht aber, daß die heutigen Akteure noch nicht viel aus der Geschichte gelernt haben.

    Daß Range bei seiner letzten PK vor seinem Rausschmiß von „Eingriffen in die Unabhängigkeit der Justiz“ schwadronierte, grenzt schon an vorsätzlicher Volksverdummung. Richter sind diejenigen, die bei ihrer Entscheidungsfindung nur an Recht und Gesetz gebunden sind. Staatsanwälte sind es nicht, und ein Generalbundesanwalt auch nicht (auch wenn die StA’en in ihrer Eigen-PR gerne von der „objektivsten Behörde der Welt“ reden).

    Mal sehen, wie sich der neue GBA machen wird.

  12. Mechanicus schreibt:

    „Das Versagen gegen den NSU-Terror ist doch gut dokumentiert, genauso wie die Verschleierungsmaßnahmen wie vernichtete Akten im Aschluss.“
    Der erste Teil der Aussage ist definitiv wahr, der zweite eine bloße Behauptung aufgrund Ihrer tendeziösen Wahrnehmung die Ihren persönlichen Vorurteilen geschuldet ist. Es mag einem das Leben einfach machen, wenn man sich die Weltsicht entsprechend den eigenen Scheuklappen zusammenschustert. Diese dann als angebliches Faktum zu formulieren ohne einen wirklichen Beweis zu haben, macht daraus aber noch lange keine Tatsachen. Bitte mehr Argumente und weniger Ideologie.

  13. konfliktreich schreibt:

    Vielleicht einfach mal kundig machen? Etwa „Schreddern ohne Folgen“ in der Süddeutschen.

  14. SER schreibt:

    Danke für den Input @ Blue Lagoon, da habe ich jetzt wirklich was dazu gelernt !!!
    Aber verstehen will ich es immer noch nicht so ganz …
    Ebenso Dank an @ Georg !!!

  15. BlueLagoon schreibt:

    Danke für das Lob – aber ich will mich hier nicht mit fremden Federn schmücken …
    ( Ist nicht auf meinem Mist gewachsen – habe ich vom Hausherrn gelernt )

    😉

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