Google-Urteil: Zurück zum Jäger und Sammler

Im vergangenen Jahrtausend, als das Internet für normale Menschen (und auch für mich als Journalist) noch eine Veranstaltung von Computernerds war und Suchmaschinen nur bei IT-Spezialisten als Vorstellung existierten, hortete ich in meinem Büro Unmengen von Papier. Zum Beispiel alle Telefonbücher der Region, die für meine Arbeit wichtig war. Oder Müllers großes Ortsbuch. Vor allem aber stapelweise Zeitungsausschnitte mit Informationen, die ich noch mal brauchen könnte. Und die jüngsten zwei Jahrgänge des Spiegels.

Denn Informationen waren für mich nur nutzbar, wenn ich möglichst schnell darauf Zugriff hatte, und sei es mit dem Durchsuchen eines Zeitungsstapels. Im schlimmsten Fall hatte das nächstgelegene Hauptpostamt noch die Telefonbücher für Nummern- und Adressrecherche, die in meiner jährlich aktualisierten Sammlung fehlten. Oder die Stadtbücherei ein paar Nachschlagewerke.

Von diesen Papiersammlungen haben wir uns dank Internet und Suchmaschinen gründlich verabschiedet. Alles ist nur einen Klick oder eine Sucheingabe entfernt. Allerdings auch mit der Nebenwirkung: Was die großen Suchmaschinen nicht finden, existiert nicht.

Da könnten wir wieder hinkommen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es ein Recht auf Vergessen gibt – und die Suchmaschine Google bestimmte personenbezogene ältere Einträge aus ihrem Suchindex entfernen muss. Die – rechtmäßigen – Veröffentlichungen im Internet, auf die Google ja nur hinweist, bleiben weiterhin bestehen – sie werden eben nur nicht mehr gefunden.

Das wird jetzt eine interessante Diskussion, die nach diesem Urteil losbricht. Ich kann es nicht ganz nachvollziehen – denn entweder ist eine Information rechtmäßig in der Öffentlichkeit, dann muss ich auch Zugriff darauf haben. Oder sie ist eben nicht (mehr) rechtmäßig öffentlich, dann muss sie gelöscht werden. Dass eine Information zwar theoretisch öffentlich zugänglich ist, aber nicht mehr auffindbar, erinnert mich an den Bau der intergalaktischen Umgehungsstraße in Per Anhalter durch die Galaxis: Da hätten sich doch die Erdbewohner im zuständigen Bürgerbüro im nächsten Sonnensystem mal rechtzeitig informieren können. Selber Schuld, wenn sie da nicht nachgucken.

Als Journalist muss ich noch über eine andere Konsequenz nachdenken: Das Zusammenfügen von Informationen in Datenbanken, die der EuGH in den Mittelpunkt seiner Überlegungen gestellt hat, ist mir ja nach dem Medienprivileg des Bundesdatenschutzgesetzes erlaubt – mit gewissen Ausnahmen im Datenschutz. Bislang haben wir Medien uns bei der Recherche viel zu sehr auf Google und ähnliche Suchmaschinen verlassen. Davon müssen wir vielleicht wieder abkommen und, wie schon im vergangenen Jahrtausend, unsere Datensammlungen selber verwalten. Dann aber nicht auf gedrucktem Papier, sondern auf unseren Festplatten: Speichern statt stapeln.

(Foto: So sahen Telefonbücher aus – Thomas Renger via Flickr unter CC-BY-SA-Lizenz)

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Thomas Wiegold
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2 Antworten zu Google-Urteil: Zurück zum Jäger und Sammler

  1. heinzdieterjopp schreibt:

    Man sollte zuerst mal das Urteil in seinen Ausführungen studieren, bevor man in alte Denkmuster zurückfällt. Nach deutschem Recht sind verhängte Strafen nach einer festgesetzten Zeit verjährt und aus amtlichen Unterlagen wie zum Beispiel Disziplinarakten zu tilgen. Dies hat sich bewährt und sollte daher auch für Suchmaschinen gelten.
    Damit bleibt noch genügend Raum für den Zugriff auf viele Daten, auch über Google. Und wenn wir schon beim Thema Internet und Google sind: wer überprüft denn eigentlich den Wahrheitsgehalt dessen, was sich alles auch bei Goggle findet?
    Gerade Journalisten wissen doch, wie viele Falschmeldungen von östlicher wie westlicher Seite über die Ukraine im Netz zu finden sind. Hier ist der Journalist mit seinem Wissen und seiner kritischen Sicht gefragt.

  2. thepaffy schreibt:

    Ich verstehe nicht wieso man dabei immer auf Google abzielt. Das ist wie bei dem Fall Bettina Wulf. Klar sollte es selbstbestimmung bei den eigenen Daten geben. Aber hier wird dem Nutzer doch nur suggeriert das der Inhalt aus dem Netz genommen wurde. Wenn ich in die Schweiz oder jedes andere nicht EU-Land reisen würde, würde ich die gesperrten Inhalte ohne Probleme wieder finden. Immer noch das Prinzip Sperren statt Löschen. Wieso den Inhalt nicht an der Wurzel löschen?

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