Wenns knallt: Journalisten ohne Mobiltelefon?

Zusammenfassung: Mit einer selbst in der Fachöffentlichkeit unbemerkten Änderung von Vorschriften im Telekommunikationsrecht hat der deutsche Gesetzgeber Anfang April Journalisten in Krisenfällen praktisch vom Mobilfunknetz abgekoppelt. So genannte Bevorrechtigungen für die Nutzung der Handy-Netze, die bei Katastrophen und ähnlichen Krisen auf Bedarfsträger wie Polizei und Rettungsdienste beschränkt werden kann, werden künftig Medien nicht mehr von Gesetzes wegen erteilt. Ausnahmen gelten nur noch für Rundfunkanstalten. Andere Nutzer brauchen eine behördliche Bescheinigung, um den Vorrangstatus zu erhalten.

Die Anschläge von Oslo und Utøya im Juli 2011, vor allem aber die schweren Krawalle in London im August führen bei mir als Journalisten – unter anderem mit 18 Jahren Erfahrung bei Nachrichtenagenturen – auch zu einem professionellen Reflex: Wie sähe das aus, wenn ähnliches in meiner Umgebung passieren würde? Wäre ich als Journalist auf die Situation vorbereitet?

Kaum zu übersehen ist bei einer solchen Überlegung die Bedeutung der Mobilfunknetze, wenn es knallt – sei es mit Anschlägen wie in Norwegen, sei es bei Krawallen wie in London. In Oslo rief die Regierung unmittelbar nach der Bombe im Regierungsviertel die Bevölkerung auf, sich bei der Handy-Nutzung zurückzuhalten: Die Netze sollten für Notrufe frei gehalten werden. Auch in London, berichtete die BBC, drohte während der Krawalle das Netz zeitweise zusammenzubrechen. Zudem organisierten sich in der britischen Hauptstadt offensichtlich die Plünderer und Krawallmacher über den Mobilfunk.

In einer ähnlichen Situation in Deutschland ist deshalb leicht vorstellbar, dass eine Landesregierung von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Mobilfunknetze – gegebenenfalls regional – für die breite Öffentlichkeit quasi abzuschalten und nur zuvor registrierten Bedarfsträgern den Zugang zum Netz zu ermöglichen (unter welchen rechtlichen Bedingungen das geht, sollen Verwaltungsjuristen erörtern; ich bin keiner). Mit anderen Worten: Nur wer zuvor als Berechtigter für diese Vorrangschaltung angemeldet wurde, kann dann noch (mobil) telefonieren und aufs Internet zugreifen.

An der Stelle wird es für die Medien interessant. Bis zum 1. April dieses Jahres galt nämlich die Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordung, deren Paragraf 4 festlegte:

(1) Den nachfolgend aufgeführten Stellen sowie den Stellen, die von den unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Behörden benannt werden, sind auf Antrag Vorrechte bei der Inanspruchnahme der in § 2 genannten Telekommunikationsdienstleistungen in den in § 1 aufgeführten Fällen für den deutschen oder auch für den internationalen Telekommunikationsverkehr einzuräumen, soweit sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben:

1. Bundesbehörden,
2. Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden,
3. Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisationen,
4. Aufgabenträgern im Gesundheitswesen,
5. Hilfs- und Rettungsdiensten,
6. Dienststellen der Bundeswehr und der Stationierten Streitkräfte,
7. Aufgabenträgern in Presse und Rundfunk,
8. Anbietern von öffentlichen Telefonstellen,
9. Betreibern von Telekommunikationsanlagen, soweit dies für die Erfüllung der Verpflichtung nach den §§ 2 und 3 erforderlich ist, und
10. Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen, soweit dies für die Erfüllung der Verpflichtung nach den §§ 2 und 3 erforderlich ist.

So weit, so logisch. Und ich hatte auch über Jahre nach Punkt 7 eine solche Bevorrechtigung für mein Handy, um im Katastrophenfall als Reporter kommunikationsfähig zu sein.

Seit dem 1. April hat sich das alles geändert. Neben zahlreichen anderen Änderungen wurde nämlich im Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz, PTSG) der Kreis der Telekommunikationsbevorrechtigten neu gefasst. Dessen Paragraf 6 bestimmt:

(2) 1Telekommunikationsbevorrechtigte sind:
1. Verfassungsorgane des Bundes und der Länder,
2. Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
3. Gerichte des Bundes und der Länder,
4. Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte,
5. Katastrophenschutz-, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen,
6. Aufgabenträger im Gesundheitswesen,
7. Hilfs- und Rettungsdienste,
8. Rundfunkveranstalter,
9. Teilnehmer, denen von einer Behörde nach Nummer 2 eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und hierzu auf Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 angewiesen sind.

Für Journalisten und Medien maßgeblich: aus den Aufgabenträgern in Presse und Rundfunk wurden jetzt Rundfunkveranstalter – alle anderen Medien werden nicht mehr aufgeführt.

Nachdem die Bundesnetzagentur mich nett in einem Brief darauf hingewiesen hatte, dass meine derzeitige Bevorrechtigung nach der Übergangsfrist Ende März 2013 ausläuft, habe ich mal dort angerufen und gefragt, was ich denn nun tun müsse, um wieder eine solche Bevorrechtigung zu erhalten. Die Antwort war eindeutig: Ich müsse von einer der Behörden nach Nummer 2 – also von einer Behörde des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände – eine Bescheinigung bekommen, dass ich lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen habe und hierzu auf Telekommunikationsdienste (…) angewiesen bin.

Nun hab‘ ich keine Ahnung, ob ich eine solche Bescheinigung bekäme (und ehrlich gesagt: so wichtig nehme ich mich nicht. Außerdem hab‘ ich für solche Fälle ein Satellitentelefon). Aber zum Beispiel weit verbreitete Online-Medien und Nachrichtenseiten da abzukoppeln? Angesichts der wachsenden Bedeutung, die Information via Internet gerade in Krisensitutationen hat? Oder die Nachrichtenagenturen? Und dann darauf angewiesen zu sein, dass mir eine Behörde die Wichtigkeit meiner Arbeit bescheinigt? Irgendwie hab‘ ich damit ein Problem. Aus professioneller Sicht.

(Übrigens könnte ich mir vorstellen, dass Meldungen wie diese über die Krawalle in London Unruhestifter verabreden sich per Blackberry die Überlegungen zur Einschränkung der Mobilfunknetze in solchen Situationen beschleunigen.)

Nachtrag: für die Interessierten hier noch die Begründung zu dem entsprechenden Paragrafen lt. Bundestagsdrucksache 17/3306. Von Medien ist da generell nicht die Rede, die scheinen in Krisensituationen nicht so besonders wichtig zu sein.

Zu § 6 (Telekommunikationsbevorrechtigung)
Die Vorschrift berücksichtigt generell, dass in Notsituationen, in Krisen oder im Spannungs- oder Verteidigungsfall mit einem Telekommunikationsaufkommen zu rechnen ist, das deutlich höher als das normale Aufkommen sein kann und dass die Leistungsfähigkeit der Netze, insbesondere im Mobilfunk, durch den Ausfall technischer Komponenten geschwächt sein kann. Sie berücksichtigt ferner, dass die personellen Ressourcen der Unternehmen in diesen besonderen Fällen gemindert oder anders als im Normalfall gebunden sein können. Um lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben bewältigen zu können, muss in solchen Situationen bestimmten Aufgabenträgern Vorrang bei der Inanspruchnahme bestimmter Telekommunikationsdienste und Dienstleistungen eingeräumt werden können.

Absatz 1 Satz 1 verpflichtet daher die Telekommunikationsunternehmen, die Anschlüsse, die für die sicherzustellenden Telekommunikationsdienste erforderlich sind, und Übertragungswege für Telekommunikationsbevorrechtigte unverzüglich und vorrangig bereitzustellen sowie unverzüglich und vorrangig zu entstören. Satz 2 knüpft die Umsetzung der grundsätzlichen Verpflichtung für die Unternehmen, Verbindungen im Mobilfunk auch für die Inanspruchnahme von Datenübermittlungsdiensten für Telekommunikationsbevorrechtigte vorrangig herstellen zu können, sachlich und zeitlich an die Veröffentlichung von entsprechenden Festle- gungen durch die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt. Satz 3 verpflichtet die Bundesnetzagentur, bei ihren Festlegungen internationale technische Standards zu berücksichtigen und die betroffenen Verbände zu beteiligen.

Absatz 2 Satz 1 legt die Telekommunikationsbevorrechtigten fest. Unter den Nummern 1 bis 8 werden die Stellen bezeichnet, die bekanntermaßen erforderlich sind für die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, für die Bewältigung von Notfällen, für die Verteidigung sowie für die Versorgung der Wirtschaft. Mit der Vorschrift unter Nummer 9 wird darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, weitere Teilnehmer zu bevorrechtigen, sofern sie Träger lebens- oder verteidigungswichtiger Aufgaben sind und ihnen deswegen von einer Behörde des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder Gemeindeverbände eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird. Als potenzielle Inhaber von Bescheinigungen kommen hier in Betracht z. B. Betreiber von kritischen Infrastrukturen, wie etwa Energieversorger oder Wasserver- und Entsorgungsunternehmen, Banken und Sparkassen, Postunternehmen oder auch andere Telekom- munikationsunternehmen, die ihrerseits auf die genannten Dienstleistungen angewiesen sind. Eine derartige Bescheinigung kann sinnvollerweise nur von derjenigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde ausgestellt werden, die den zu bevorrechtigenden Teilnehmer als Aufgabenträger für die Wahrnehmung lebens- oder verteidigungswichtiger Aufgaben im Rahmen ihrer Vorsorgeplanungen vorgesehen hat oder wenn ein Aufgabenträger derartige Aufgaben zu er- füllen hat und in die fachliche Zuständigkeit der Behörde fällt. Die bereits nach bisherigem Recht geforderte Beschei- nigung wird beibehalten, weil sie dazu führt, dass den Tele- kommunikationsunternehmen keine in der Praxis nicht umsetzbare Prüfverpflichtung auferlegt wird, ob jemand lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben wahrzunehmen hat und hierzu in den Fällen des § 1 Absatz 2 auf bevorrechtigte Versorgung angewiesen ist, sondern diese Feststellung nach wie vor von der jeweils fachlich zuständigen Behörde für ihren Bereich erforderlichenfalls getroffen und bescheinigt wird.

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Über wiegold

Thomas Wiegold
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30 Antworten zu Wenns knallt: Journalisten ohne Mobiltelefon?

  1. Jens schreibt:

    Mach ’nen YouTube Live-Kanal, habe mehr als 500 Zuschauer (geht einfach: Liveblog zur Auslosung der 2. Runde des DFB-Pokals brachte deutlich vierstellige Werte!), schon bist Du Rundfunk. 😉

  2. Das hat sich schon länger angekündigt – im Rahmen der Definitionen von Kritischen Infrastrukturen ist mir schon im Winter aufgefallen, dass es da gewisse Diskrepanzen gibt. Bei ZEIT online hatte ich da was notiert: http://blog.zeit.de/kulturkampf/2011/02/10/der-internetzugang-als-privileg-fur-wenige/
    Interessant ist auch, dass die Gerichte nun offenbar „lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben“ erfüllen – wohl weil sie erreichbar sein müssen, um rasch TKÜ-Maßnahmen einleiten zu können?

  3. Bätschman schreibt:

    Es gibt ja mittlerweile auch die Möglichkeit kostenlos (ausgenommen die UMTS-Flat) live mit dem Smartphone zu streamen und so einen Live-TV-Sender aufzubauen. Ist natürlich nur ein Schlupfloch, aber durchaus interessant, was die Gerichte dazu sagen würden. Bei Stuttgart 21 wurde das z.B. sehr gut gemacht. Das App dafür heisst Bambuser (eventuell auch andere Apps möglich). Somit wird jedes Smartphone zur Live-Kamera.
    Vielleicht wird sich dadurch im Journalistenbereich auch das Satellitentelefon vermehrt durchsetzen.

  4. Das nützt doch nichts, wenn das Smartphone ohne Telekommunikations -/Internetverbindung ist!

  5. micwei schreibt:

    Das ist übel.
    Da es nun um ein Gesetz geht, und nicht mehr nur um eine Verordnung, können betroffene Journalisten oder Presseorgane vermutlich unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. Rechtsgrundlage wäre die Verletzung des Grundrechts aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (Pressefreiheit) und der Artikel 93 Absatz 4a Grundgesetz (Verfassungsbeschwerden, die von „jedermann“ erhoben werden können). Die Frist endet ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes (Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 93 Absatz 3).
    I

  6. Andi schreibt:

    Da hilft das Satellitentelefon ne Menge. Ne Unverschämtheit ist das jedoch schon auf der einen Seite. Auf der anderen wieder verständlich wenn wie in Mumbai oder London die Täter via BlackBerry verständigen.

  7. Nils Hitze schreibt:

    Ich ergänze an dieser Stelle mal wieder um die große Relevanz alternativer nicht monopoler Funknetze wie Freifunker und AdHoc Wireless Netzwerke

  8. VonFernSeher schreibt:

    Das Ganze könnte am Ende aber auch dem Umschwung in der Presselandschaft geschuldet sein. Je mehr die Verlage von Tageszeitungen an Bedeutung Verlierern, desto weniger nützt es, deren Funktionsträger mit Sonderrechten auszustatten. ‚Journalisten‘ stand da ja noch nie drin, sondern es spricht ja von „Aufgabenträgern in Presse und Rundfunk“.

    Wievielen Bloggern und Zwitscherern will man denn in Zukunft die Sonderrechte einräumen?

  9. Pingback: Wenns knallt: Journalisten ohne Mobiltelefon? (via Wiegold zwo) | toumai`s banana-blog

  10. Laird_Dave schreibt:

    Wo ist denn genau das Problem? Wozu muss ein Journalist online sein können wenns knallt? Haltet die Leitungen gefälligst für die BOS-Angehörigen frei! Die brauchen das Zeug zum Arbeiten. Sensationsgier ist nachrangig und ich finde diese Gesetzesänderung gut.

  11. Mett schreibt:

    Öhm, mal ne blöde Frage: Nach welchen Kriterien wurde man denn gemäß der alten Regelung als Pressevertreter „anerkannt“?

  12. @Laird_Dave Das Problem liegt darin dass das einen Eingriff in den Freien Informationsaustausch und einen gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit darstellt. Sicherlich ist es in Ordnung dass man im Katastrophenfall die Rettungskräfte im Mobilfunkt bevorzugt behandelt, was dann schlimmstenfalls auch mit Unterbrüchen für die freien Journalisten verbunden wäre. Die Kommunikation aber gleich derart gravierend zu zensieren halte ich für hochproblematisch um es zurückhaltend auszudrücken. Ich kann nur sagen wenn ich in Deutschland lebte würde ich gegen dieses Gesetz garantiert eine Beschwerde einlegen, gottseidank lebe ich in der Schweiz.. Die Entwicklungen in der deutschen Politik der letzten Zeit sind für jemanden mit etwas Abstand eigentlich nicht nachvollziehbar und es entsteht der Eindruck dass sich Deutschland langsam aber sicher in einen totalitären Staat verwandelt der alles und jeden jederzeit überwachen will und das auch tun wird wenn sich die Bürger nicht endlich dagegen wehren.

  13. Spannend. Man nimmt mir also das Flag im HLR weg?
    Damit bin ich nun, als jemand, der Mobilfunknetze zu entstören hat, davon ausgeschlossen. Ich frage mich, wie man nun Rufbereitschaften regeln möchte. Na gut, dann gibt’s im Fehlerfall eben keine Telefonie oder Internet.

  14. thiloe schreibt:

    Diese Meinung von einem Piraten? Ich fühle mich damit verdammt unwohl. Bin auch Mitglied der Piratenpartei. Die BOS hatten schon immer eigene Funknetze, die brauchen kein Handynetz, sonst müssen die erstmal vor der eigenen Tür kehren. In vielen Staaten Nordafrika galten jahrzehntelang Notstandsgesetze. Gerade im Spannungsfall ist es wichtig dass JEDER frei und unbeobachtet kommunizieren kann. Die Handynetze sind dann für Presse aber auch die Bevölkerung unverzichtbar. Denk nochmal drüber nach, Dave. Polizei und andere BOS brauchen kein Handynetz sondern im Gegenteil gerade im Krisenfall eigene Infrastrukturen. Frag mal Insider.

  15. anonym schreibt:

    Verquirlen Sie mal bitte hier nichts. Entweder geht es um jeden oder um Journalisten. Von JEDEM war oben jedenfalls nicht die Rede.

  16. VonFernSeher schreibt:

    Ja, genau, wir bevorzugen einfach ab sofort jeden. Dass da noch keiner drauf gekommen ist.

  17. Pingback: Glanzlichter 78: Instant-Angst, Trojaner und der Überwachungsgott « … Kaffee bei mir?

  18. Pingback: Glanzlichter: Instant-Angst, Trojaner und der Überwachungsgott | Ruhrbarone

  19. thiloe schreibt:

    Ich kann lesen. Mir persönlich ist jedoch wichtig dass gar keine Bevorzugung stattfindet und die BOS ihr eigenes, bestehendes, Funknetz nutzen. Das wird von Dritten nicht mitgenutzt und ergo auch nicht überlastet. Die BOS wollten schon immer unabhängig vom öffentlichen Netz funken können und gerade im Notfall sollten sie das auch tun. Merken Sie nicht dass es nicht nur darum geht dass die im Notfall funken können (das tun sie doch sowieso schon immer), sondern dass es darum geht dass bestimmte Dritte NICHT MEHR kommunizieren können sollen? Das ist doch der Punkt.

  20. thiloe schreibt:

    Bisch aber au n Cleverle. Das ist die Lösung! Mehr von Allem. Gruß, Horst Schlämmer.

  21. Pingback: Ein Kommentar zu den Unruhen in England und den Plänen von Premierminister Cameron | Denkmaschinen-Blog

  22. DAMerrick schreibt:

    Soll ich dir was sagen?
    Journalisten brauchen diesen Bedarf nicht. Wirklich nett.

    Wenn Journalisten einen relevanten Beitrag leisten würden – okay. Aber Verschwörungstheoretiker, Rassisten und Menschen die in ihren eigenen Welten leben und versuchen andere von dieser Sicht zu überzeugen brauchen keinen Vorrang.

    Und bevor alle jetzt „OT“ schreien möchte ich nochmal klarstellen wie Journalisten (oder die die diese BErufsbezeichnung tragen) sich bei den letzten Unfällen und ANschlägen verhalten haben.
    Oslo? Typisch islamische Terroristen.
    Freiheitsdemo? Alles Paranoide Nerds die stinkend Pizza essen.
    S21? Wutbürger die nicht akzeptieren können das die Politik entscheidet und die Menschen dies gefügig ninnehmen sollen.

    Diese drei examples sind nicht meine Meinung sondern der KOnsens den Journalisten bei diesen Themen in den ersten Stunden/Tagen oder Wochen verbreitet haben. Frei jeglicher Argumente, einfach irgendwas der Quote wegen oder auf Basis von Vorurteilen oder Geschäftsbeziehungen verbreiten.

    Und mit so etwas sollten Netze im Fall der Fälle nciht belästigt.
    Wenn Journalisten wieder Journalisten sind und wissen was sie reden und wann es gut ist zu reden kann man sich neu darüber unterhalten. Bis dahinzeigen die letzten Jahre das der Unterschied zwischen Journalisten und anderen Menschen der ist das Journalisten sich für relevanter halten weil sei bei einem Medienimperium arbeiten.

  23. wiegold schreibt:

    @DAMErrick

    Mal ganz davon abgesehen, dass ich seit 30 Jahren hauptberuflicher Journalist bin…

    Nette Idee. Im Krisenfall darf nur das unters Volk, was die Regierung entscheidet. Sind wir in der deutschen Vergangenheit seit Jahrhunderten gut mit gefahren. Schon bei Bismarck wurde darauf geachtet, dass diese Pressebengels nicht frech werden, brauchen wir wieder! Jawoll!

  24. DAMerrick schreibt:

    Das du schon 30 Jahre Journalist bist tut nichts zur Sache. Genau darum geht es doch.
    „Es ist eindeutig zu sehen das Al-Quaida Oslo angegriffen hat.“
    Glaubst du das haben Praktikanten im Studio gesagt? Ich wusste nicht das man auch mit 50 und in einer Sondersendung als Praltikant sprechen darf….
    Das zu deiner Berufserfahrung.

    Und verscuhe nicht alles zu verdrehen.
    Mir geht es nciht darum Journalisten auszuschließen, es geht mir darum das Journalisten für ihre Vorrechte etwas leisten sollen. Ich akzeptiere Journalisten mit Vorrechten wenn sie sich wie neutrale, aussenstehende Informationsweitergeber verhalten. Wenn du so ein Journalist bist ist es völlig Okay wenn du ebenfalls dieses Vorrecht bekommst.

    Aber Hassprediger die im Namen der bürgerlichen (oder subjektiven Leser-) Mehrheit ihre Stories verbreiten und öffentlich nicht nur Menschen an den Pranger stellen sondern auch die erste Steine werfen -darauf kann ich verzichten.

    Anders gesagt: Das was sich in Deutschland und anderswo heute als Journalist bezeichnet schürt und füttert in erster Linie niedrigste Triebe. Ruft zum Hass, unterschwellig zur Gewalt auf und hofft irgendwie die Leser wach zu halten damit sie wie auch immer weiter lesen. So gesehen braucht es heute keine Menschen mehr wie Bismarck oder Hitler oder andere Herrscher die die Journalisten zwingen eine gewisse Haltung einzunehmen um die Menschen in eine gewisse Richtung zu lenken und aufzustacheln. Das tun die Journalisten von Heute ja schon freiwillig ganz alleine.

    Und nochmal: Es gibt sicher Ausnahmen und da du versuchst mit deiner Berufserfahrung zu argumentieren gehe ich mal davon aus das du ebenfalls zu diesen Ausnahmen gehörst. Wie auch bspw. Stefan Niggemeier.
    Doch ihr Ausnahmen steht 99% Journalist-genannten Personen gegenüber die sich verhalten wie ich oben beschrieben habe.

    Und darum finde ich es in Ordnung wenn Journalisten selbst Genehmigungen einholen müssen und diese nicht einfach nur bekommen weil sie von Berufs wegen Journalist sind. Das kann man wieder einführen wenn Journalisten sich so verhalten wie man es von Berufsbezeichnung eigentlich erwarten würde.

  25. NGOPersonal0815 schreibt:

    Ohne Ihrem geerdeten „Welt“-bild zu nahe treten zu wollen, schadet es nicht gelegentlich ein Update von selbigem zu ziehen, solange das im Netz noch möglich ist. Wie schrieb der unbedeutende „Verschwörungstheoretiker“ Albert Einstein so schön: „Die Minderheit der jeweils Herrschenden hat vor allem die Schule, die Presse und meistens auch die religiösen Organisationen in ihrer Hand. Durch diese Mittel beherrscht und leitet sie die Gefühle der großen Masse und macht diese zu ihrem willenlosen Werkzeuge.“ Eugen Kogon schrieb: „Kein System der Freiheit kann allerdings bestehen, ohne einen entwickelten, immer wachen Freiheitswillen seiner Bürger. Nie ist Demokratie ein Zustand, immer eine Forderung. Dieser Wille ist es, der jeder Vorherrschaftsideologie, kaum macht sie sich irgendwo bemerkbar, entgegentritt und ihr mit Nachdruck, in der Praxis des Alltags wie des Staates, die Anerkennung der Gleichheit der Grundansprüche aller entgegenstellt.“

  26. Dr. Boris Mansion schreibt:

    Ähmmm…… nur mal eine Frage:
    Da in einer Funkzelle nur eine begrenze Anzahl von Gesprächen geführt werden kann, macht eine Vorrangschaltung nur Sinn, wenn die Zahl der Berechtigten begrenzt ist. Wenn Sie Oslo als Beispiel nehmen: Wäre es in einem solchen Fall nicht wichtiger, dass die Polizei- und Rettungskräfte per Mobilfunk kommunizieren können, als das Sie der erste sind, der einen sensationellen Bericht darüber bringen kann? Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen – bei Ihrem Anliegen geht es nur darum, dass Sie und Ihr Sender/Verlag oder wer auch immer Geld verdienen können. Bei meinem Anliegen geht es darum, dass Menschen sterben, wenn ich nicht mit meinem Stab etc. kommunizieren kann. Nun wollen Sie mir sagen, dass die Presse eine solche Vorrangschaltung braucht? Wenn Ihr eigenes Leben davon abhängt, wollen Sie auch eher, dass ich mit einer Klinik telefonieren kann, als Sie mit ihrem Chefredakteur.

  27. wiegold schreibt:

    Ähmmmm….. Das klingt zwar plausibel, aber die aktuellen Zahlen zeigen, dass das nur eine Schein-Rechnung ist: Derzeit gibt es 23.000 solcher Bevorrechtigungen – davon 157 für Journalisten (ich gebe zu, diese geringe Zahl, Quelle journalist september 2011, hat mich auch überrascht). Es geht kaum darum, dass ein Journalisten-Gespräch mit der Redaktion Polizei und Rettungskräfte an der Kommunikation hindert (ganz abgesehen davon, dass die auch eigene Kommunikationsnetze haben).

    Ich bin übrigens verblüfft, wie leichtfertig hier einige erklären, dass gerade in einer Krisensituation freie Medien verzichtbar, ja schädlich sind. Viel Spaß mit den offiziellen Verlautbarungen als einzige Informationsquelle.

  28. Dr. Boris Mansion schreibt:

    Der Wink mit dem Verzicht auf die freien Medien ist doch immer das Totschlagargument, mit dem jegliche Kritik an unserer Presse niedergebügelt werden soll. Tatsache ist doch, dass die Grundfesten unserer Demokratie nicht erschüttert werden, wenn die Bevölkerung erst eine Stunde später Livebilder von sterbenden Menschen bei einer Katastrophe erhält. Mal ehrlich – hier geht es nur darum, dass nur der erste Reporter Geld verdient und die anderen nur abschreiben können. Es geht nicht darum, dass ein Skandal systematisch vertuscht werden soll, es geht nur darum, dass die Interessen der Presse zugunsten der Rettungskräfte für eine gewisse Zeit zurückstecken müssen.
    Ein kleiner Hinweis: Gefühlt jeder Ihrer Kollegen der freien Presse hält es für angemessen, dass 2 Millionen legale Waffenbesitzer in Sippenhaft genommen werden für die Tat eines einzelnen. Hier zweifelt die Presse komischerweise mit keiner Silbe an der Verhältnismäßigkeit. Wenn es aber um eine nur kurze zeitliche Einschränkung der Berichterstattung geht, dann ist das der Untergang des Abendlandes. Komisch – oder?
    Dass im Falle einer Lage wie in Eschede oder auch bei der Love Parade nur ein Journalist telefonieren will, ist doch auch eine sehr romantische Vorstellung. Vielleicht einer pro Zeitung und Sender – ja. Ich bin gerne bereit, mal zu klären, wieviele Telefonate in einer Funkzelle geführt werden können, aber das wird sich im zweistelligen Bereich bewegen. Hier machen 10 Journalisten schon einen Unterschied.

  29. Peter schreibt:

    Diese Umgehungsidee ist – mit Verlaub – Unfug: Gemeint sind im Sinne der Verordnung Rundfunksender, über die im Notfall (terrestrisch) schnell und flächendeckend Warn- und Hinweismeldungen verbreitet werden können, z.B. private und öffentlichrechtliche UKW-Verkehrsfunksender.

  30. Peter schreibt:

    Die genannten Kommunikationsnetze der Rettungskräfte und Behörden sind – örtlich und nach Fallkonstellation unterschiedlich – nicht ausreichend. Es kann und darf nicht sein, dass wie im Fall des ICE-Unglücks von Eschede Notärzte nicht mit der Klinik sprechen können, weil die BOS-Funknetze nicht funktioniert haben und die Mobilfunknetzte überlastet waren.

    Wir sprechen von absoluten Ausnahmefällen, die ein Abschalten der Mobilnetze für die Allgemeinheit erforderlich machen. Hier von Zensur zu sprechen ist ebenso unsinnig wie einem (womöglich gezielten) Eingriff in die Pressefreiheit zu untrestellen. Es wird lediglich eine technisch knappe Ressource zeitweise priorisiert.

    Ein Vollblutreporter ( = Profi) hat schon immer und zu jeder Zeit eine Möglichkeit gefunden, seine Story abzusetzen. Vom nächstgelegenen Festnetztelefon einer Kneipe oder Tankstelle, per Motorradboten und neuerdings auch per Sat-Phone. Vielleicht ist das auch der Grund, warum aktuell ohnehin nur 157 Journalisten die Ausnahmeregelung für sich für erforderlich halten.

    Geht es bei der aktuellen Diskussion nicht einmal mehr um Prinzipien- und Privilegienreiterei um „echte“ Journalisten von Möchtegern-Journalisten abzugrenzen?

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